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»Volksabstimmung/Volksentscheid« 1983 begann in der Bundesrepublik Deutschland - ausgehend vom Institut für Zeitgeschichte und Gesellschaftsentwicklung im Internationalen Kulturzentrum Achberg - eine neue Phase der Bewegung für mehr direkte Demokratie. Sie setzt sich dafür ein, das Abstimmungsrecht des Volkes, wie es der Absatz 2 des Artikels 20 des Grundgesetzes normiert, durch die gesetzliche Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung weiter auszugestalten. Auf dieser Seite wird eine Dokumentation jener Initiativen und Begründungen von Projekten aufgebaut, die seither für dieses Ziel Petitionen bzw. Forderungen an den Deutschen Bundestag gerichtet haben und wie darauf reagiert wurde. In Ergänzung dessen sind Texte zusammengestellt, die im Laufe der Jahre als ergänzende Erkenntnisgrundlagen und zeitgeschichtliche Darstellungen zum Thema direkte Demokratie/dreistufige Volksgesetzgebung entstanden sind und vertiefende Betrachtungen zur theoretischen Unterstützung der Projekte ermöglichen wollen. Alle Texte stehen im PDF-Format zur Verfügung. Außerdem werden Links zu den sites entsprechender Organisationen und Aktivitäten eingerichtet. Parallel zur Petition vom 25. Februar hatten die Regierungsfraktionen mit einem eigenen Gesetzentwurf am 13. März eine parlamentarische Initiative zur Regelung der Volksgesetzgebung durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ergriffen. Dieser Vorgang ist unter II. dokumentiert. Beide Teile sind chronologisch geordnet. Abgesehen vom unterschiedlichen politischen Procedere der beiden Projekte – die Petition stützt sich auf das Selbstbestimmungsrecht des demokratischen Souveräns, das parlamentarische Projekt hält auch in diesem Kernpunkt der republikanischen Legitimationsfrage am vormundschaftlichen Verhältnis fest und abgesehen von gravierenden Differenzen beim Regelungsgehalt der zwei inhaltlichen Konzeptionen – siehe III. Synopse – bedurfte der Beschluss des Entwurfs der Regierungsfraktionen im Bundestag, insofern es sich dabei um ein Verfassungsgesetz handelte, der parlamentarischen Zweidrittelmehrheit. Diese kam aber nicht zustande, d. h. die Initiative wurde am 7. Juni 2002 – wie nicht anders zu erwarten – abgelehnt. Demgegenüber wäre ein Gesetz zur Durchführung einer Volksabstimmung, wie es in der Petition verlangt wurde, mit einfacher Mehrheit möglich gewesen. Doch die rot-grüne Regierung wollte sich auf die von der Initiative vorgeschlagene Strategie [siehe insbesondere die Texte An Bündnis90/Die Grünen und An die Fraktion der SPD] nicht einlassen. Im Petitionsausschuss hat man den eigentlichen Petitionsgegenstand der Initiative gleich gar nicht verstanden [siehe Korrespondenz mit dem Petitionsausschuss] und ebenfalls abgelehnt, so dass es im Parlament zu keiner Befassung kam [siehe Petitionsausschuss an IDDD]. Auch dieses Beispiel bestätigt die in dieser Sache schon mehrfach gemachte Erfahrung, dass das außerparlamentarische Projekt, die direkte Demokratie durch eine zeitgemäße Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung zu realisieren, nur dann gelingen wird, wenn weite Teile der Stimmberechtigten des Landes ihren dahingehenden Willen aktiv bekunden. Um dies auf einfachste Art zu ermöglichen, haben wir die Formular-Seite WillensBekundung eingerichtet.
I. Texte zur auĂźerparlamentarischen Initiative des Jahres 2002 Ein BĂĽgerbĂĽndnis fĂĽr Direkte Demokratie [25. 2.]
II. Texte zur parlamentarischen Initiative des Jahres 2002 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen [13.3.]
Gesetzentwurf von SPD und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen [13. 3.]
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