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Das ist nichts Neues. Schon jene von der Bürgerinitiative »Aktion Volksentscheid« (AVE) 1986 bei Infas in Auftrag gegebene Umfrage brachte ein tendenziell ähnliches Ergebnis. Und obwohl die AVE ab 1984 – zuletzt am 8. 5. 2002 – in Sachen Volksabstimmung/Volksentscheid mehrere Petitionen an den Bundestag richtete und im Laufe der Jahre auch andere Initiativen Aktivitäten zur Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung entfaltet haben, 1 ist man dem Ziel nicht nähergekommen. 2 Daran wird auch die »Stern«-Umfrage nichts ändern. Es sei denn .... Es sei denn, die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der BRD nehmen diese Sache jetzt in sehr viel größerer Zahl als bisher selbst aktiv in die Hand und bekunden konkret und persönlich ihren politischen Willen im Sinne dessen, was die Forsa-Umfrage behauptet; um das auf die einfachste Weise – also nicht mehr mit aufwendigen Unterschriftenlisten – zu ermöglichen, haben wir im Netz das Format www.volksentscheid.willensbekundung.net eingerichtet (Näheres s. III.). Nur wenn das geschieht, wird man erwarten dürfen, dass sich die Volksvertretung insgesamt diesem Gemeinwillen nicht mehr verweigert. Das scheint, wenn man die Dinge realistisch betrachtet, nach allen Erfahrungen, die man in jetzt einundzwanzig Jahren der Arbeit für dieses Ziel machen konnte, ultimativ notwendig zu sein. |
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II. Das heißt, das entsprechende Verfassungsgesetz müsste folgende Kriterien beachten: 1. Die Initiative zu einem Volksentscheid soll nicht von der Regierung ausgehen, sondern immer aus der Mitte des Volkes selbst kommen. Eine Volksinitiative hätte demnach zunächst dem Parlament ein Anliegen – z. B. einen Gesetzentwurf oder den Auftrag, einen bestimmten Gesetzentwurf zu erstellen – zu unterbreiten (= 1. Stufe). Würde das Parlament dieses Anliegen ablehnen, könnte die Initiative ein Volksbegehren einleiten (= 2. Stufe). Würden genügend Stimmberechtigte diesem Begehren beitreten, käme es innerhalb einer bestimmten Frist zum Volksentscheid (= 3. Stufe). Zu einem gleichen Gegenstand sollten maximal drei Alternativen zur Abstimmung kommen können (jene nämlich, die beim Volksbegehren die ersten drei Plätze belegen konnten). In mehreren Petitionen an den Deutschen Bundestag seit 1984 hat die »Aktion Volksentscheid« zur Konkretisierung und Regelung dieser »dreistufigen Volksgesetzgebung« in einem Verfassungsgesetzentwurf vorgeschlagen, dass für die Volksinitiative 100 000 Zustimmungserklärungen von Stimmberechtigten, für das Volksbegehren ein Prozent der Stimmberechtigten und für den Erfolg eines Volksentscheides die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gelten sollen (Näheres dazu auf anderen Seiten des Projektes). 2. Um den demokratischen Charakter der direkten Demokratie zu gewährleisten sind außerdem zwei weitere Kriterien von entscheidender Bedeutung. Zum einen muss zwischen einem erfolgreich abgeschlossenen Volksbegehren und dem Termin des Volksentscheides genügend Zeit für die öffentliche Debatte und die Urteilsbildung eingeräumt sein; wir schlagen dafür eine Mindestzeit von einem halben Jahr vor. Zum andern ist es im Zeitalter der Massenmedien unbedingt erforderlich, dass das Gesetz bestimmt, dass im Prozess der Information und Diskussion über das Pro und Contra eines Abstimmungsgegenstandes beide Seiten nach einem zu vereinbarenden Verfahren gleichberechtigt zu Wort kommen können. Das muss sowohl für die privaten wie die öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen gelten. 3. Das von den Volksvertretungen beschlossene Verfassungsgesetz muss der Rechtsgemeinschaft der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Sollte diese Vorlage nicht den hier unter 1. und 2. beschriebenen Bedingungen entsprechen, muss eine diesen gemäße Alternative mit zur Abstimmung kommen. |
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III. Um durch die reale Energie des politischen Willens der Stimmberechtigten diese parlamentarischen Blockaden und unbefriedigenden Parteivorstellungen zu überwinden, gibt es nur einen einzigen Weg: Es muss die Mehrheit derjenigen, die auch laut neuester Umfrage die direkte Demokratie ergreifen und damit überhaupt erst die Volkssouveränität als Kern- und Angelpunkt der Demokratie konstituieren wollen, nachweisbar diesen politischen Willen bekunden. Das war aber bisher praktisch für eine Bürgerinitiative nicht organisierbar. Ohne konkrete Unterstützung der Massenmedien - und so war es bisher – ist die Erfassung von ca. 30 Millionen Stimmberechtigten nicht möglich gewesen. Deshalb haben wir das Internet-Format www.willensbekundung.net entwickelt, durch welches es sehr viel einfacher ist als mit allen bisherigen Mitteln (wie Unterschiftensammlungen u. ä.) seine Stimme in die Waagschale zu werfen. Auch dieser Weg wird aber immer noch schwer genug sein, jedoch um so eher zum Ziel führen, um so mehr jeder einzelne, der zu jenen 84 Prozent zählt, von denen die Forsa-Umfrage spricht, mithilft, den Weg der Willensbekundung in seinem Umfeld bekannt zu machen bzw. mit einer Spende finanziell dazu beizutragen, damit die Projektträger z. B. mit Kurzanzeigen in breitem Stil über diese Möglichkeit informieren können, um auf diese Weise so viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wie nur irgend möglich auf den neuen Anlauf aufmerksam zu machen. Wir sind sicher, dass sich eine Zweidrittelmehrheit des deutschen Parlamentarismus dem Anliegen generell und auch speziell den von uns vorgeschlagenen Regelungskriterien anschließen wird, wenn wir 30 Millionen Willensbekundungen auf den Tisch des Hohen Hauses legen können. Daher: Helfen Sie mit, das Projekt bekannt zu machen und bekunden Sie hier Ihren Willen (www.volksentscheid.willensbekundung.net) An alle uns bekannten Initiativen, Liebe Freunde,
1) Wir nennen hier nur die Initiativen »Omnibus für direkte Demokratie« (www.omnibus.org) und »Mehr Demokratie« (www.mehr-demokratie.de/bu/ak/mfra/index.htm
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AKTION VOLKSENTSCHEID 2004
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